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LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Prozessstandschaft einer Muttergesellschaft bzgl. einer ihrer Konzerngesellschaften; Wirksamkeit des Rechtsverlusts an ehemaligen Konzerngesellschaften durch die Verordnung über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93
Die Entschädigungslosigkeit einer Enteignung oder ein ihr sonst nach inländischen Gerechtigkeitsvorstellungen anhaftender Makel reicht danach, soweit die Enteignung Objekte im Territorium des enteignenden Staates betrifft, für sich allein nicht aus, um ihr die Wirksamkeit abzusprechen (vgl. BGHZ 62, 340, 343; BVerfGE 84, 90, 123). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93
Die Übertragung des entzogenen Objekts auf einen anderen Rechtsträger ist nicht erforderlich (BVerfG, NJW 1991, 1807 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89] ). - BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93
Auf die insoweit einschlägige und eindeutige Verfassungsrechtsprechung kann verwiesen werden (BVerfGE 38, 175 = NJW 1975, 37, 39 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68] ). - BGH, 21.05.1974 - GSZ 2/72
Unwirksame Auslandskonfiskation
Auszug aus LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93
Die Entschädigungslosigkeit einer Enteignung oder ein ihr sonst nach inländischen Gerechtigkeitsvorstellungen anhaftender Makel reicht danach, soweit die Enteignung Objekte im Territorium des enteignenden Staates betrifft, für sich allein nicht aus, um ihr die Wirksamkeit abzusprechen (vgl. BGHZ 62, 340, 343; BVerfGE 84, 90, 123). - BGH, 22.09.1988 - IX ZR 263/87
Zulässigkeit der Rechtswahl des DDR-Rechts bei Arbeitsverträgen
Auszug aus LG Berlin, 07.06.1994 - 9 O 622/93
Als Enteignung im internationalenteignungsrechtlichen Sinne sind auch wirkungsgleiche Beschränkungen der Verwaltung anzusehen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung einer vollständigen Entziehung des Eigentums gleichkommen (BGH, NJW 1989, 1352 f. [BGH 22.09.1988 - IX ZR 263/87] ), wie es hier der Fall war.